Lizenzbedingungen

Diese Lizenzbedingungen gelten ab 01.01.2026.

 

Nutzung des Tanztatzen-Konzepts

Konzept für Kreativen Kindertanz mit und ohne Eltern

1. Gegenstand der Lizenz

Die Lizenz berechtigt die Lizenznehmer:innen, das im Rahmen der Fortbildung vermittelte Konzept Tanztatzen einschließlich der Stundenbilder, Materialien, Bastelanleitungen, inhaltlichen Erläuterungen sowie der zugrunde liegenden pädagogischen Haltung im eigenen beruflichen Kontext anzuwenden.

2. Verhältnis von Fortbildung und Lizenz

Die Fortbildung dient dem Erlernen, Verstehen und Reflektieren des Konzepts.
Alle im Rahmen der Fortbildung zur Verfügung gestellten Unterlagen sind Lern- und Arbeitsmaterialien.

Die Lizenz regelt ausschließlich die regelmäßige praktische Nutzung des Konzepts in Angeboten mit Kindern und Familien bzw. in pädagogischen Einrichtungen. Der Besitz der Materialien allein stellt keine Nutzungslizenz dar.

3. Nutzungsumfang

Die Lizenz ist personenbezogen und nicht übertragbar. Mit einer gültigen Lizenz ist es erlaubt,

  • das Konzept Tanztatzen in eigenen Kursen oder Angeboten anzuwenden,

  • die Stundenbilder und Tanzimpulse entsprechend der jeweiligen Gruppe, des Alters, des Raums und des institutionellen Rahmens anzupassen,

  • das Konzept sowohl im Eltern-Kind-Bereich als auch in institutionellen Kontexten (z. B. Kita, Tagespflege) zu nutzen.

Nicht erlaubt ist,

  • die Weitergabe der Inhalte oder Materialien an Dritte,

  • die Veröffentlichung der Stundenbilder, Texte oder Anleitungen (auch auszugsweise),

  • die Nutzung der Materialien für eigene Fortbildungen, Schulungen oder Weiterbildungen,

  • die Vervielfältigung, der Verkauf oder die Weiterveräußerung der Inhalte.

Die Nutzung des Konzepts Tanztatzen ist im unmittelbaren Einzugsgebiet der Lizenzgeberin ausgeschlossen. Als Einzugsgebiet gilt der regionale Raum, in dem die Lizenzgeberin selbst regelmäßig Kurse oder Angebote durchführt. Bei Unsicherheiten oder besonderen Konstellationen wird eine frühzeitige kollegiale Absprache empfohlen.

 

4. Pädagogische Haltung und Verantwortung

Das Konzept Tanztatzen beruht auf einer wertschätzenden, entwicklungs-, ressourcen-, und prozessorientierten Tanzpädagogik. Das Konzept ist ganz bewusst nicht leistungs- oder ergebnisorientiert und nicht wertend. Die Lizenznehmer:innen verpflichten sich, das Konzept

  • kindgerecht und achtsam,

  • ohne Leistungsdruck,

  • mit Respekt vor individuellen Entwicklungswegen

  • und mit einer positiven Sprache

anzuwenden.

Nicht alle Kinder müssen gleich oder gleichzeitig tanzen. Beobachtung und andere Beteiligungsformen sind ausdrücklich erwünscht. Eine stets wertschätzende und achtsame Sprache gegenüber allen Kindern und Eltern bildet die Grundvoraussetzung des Konzepts.

5. Dauer der Lizenz

Die Lizenz wird für die Dauer von zwölf Monaten ab Kaufdatum vergeben. Sie endet automatisch nach Ablauf dieses Zeitraums. Es besteht keine Mindestlaufzeit und keine Verpflichtung zur Verlängerung. Vor Ablauf der Lizenz erhalten Lizenznehmer:innen eine Erinnerung mit der Möglichkeit zur Verlängerung.

Die Vergabe der Lizenz erfolgt auf Vertrauensbasis. Sie setzt einen kollegialen und verantwortungsvollen Umgang mit den Materialien sowie dem pädagogischen Konzept voraus.

6. Quellenangabe

Bei der öffentlichen Beschreibung von Angeboten, die auf dem Konzept Tanztatzen basieren, ist die Herkunft des Konzepts kenntlich zu machen. Dies erfolgt in sprachlicher Form durch den Hinweis: nach dem pädagogischen Tanztatzen-Konzept entwickelt von Dipl. Päd. Anna Buchin“. Eine werbliche Darstellung oder Verwendung eines bestimmten Logos sind nicht erforderlich.

Eine Verlinkung auf die Website der Lizenzgeberin wird als wertschätzender Hinweis auf die konzeptionelle Grundlage begrüßt.

7. Zustimmung

Mit dem Kauf der Lizenz erklärt sich der/die Lizenznehmer:in mit diesen Lizenzbedingungen einverstanden.

STAND: 01.02.2026

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