AGB & Preise
§1 Einzelunterricht
1 Vertragslaufzeit, Laufzeitverlängerung & Kündigung
Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über den von der/dem Schüler*in gewählten Laufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten. Eine Kündigung muss spätestens 21 Tage vor Ende der Laufzeit schriftlich per E-Mail an info@zauberklang.de erfolgen. Gegen Ende der Laufzeit erhalten die Schüler*innen i.d.R. eine Nachricht von der Musikschule über die Wahl der neuen Laufzeit für die Vertragsfortsetzung. Wird die neue Laufzeit nicht aktiv von Seiten der Schüler*in gewählt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat. In diesem Fall gilt die monatliche Gebühr entsprechend der zuletzt gewählten Laufzeit. Änderungen des Schul-Stundenplanes bzw. im Privatleben der Schüler*in, welche zur Folge haben, dass der vereinbarte Unterrichtstermin nicht mehr wahrgenommen werden kann, berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung. Die Musikschule bemüht sich in diesem Fall, einen neuen Termin für die Schüler*in zu finden. Dies kann jedoch damit einhergehen, dass sich sowohl Unterrichtstag als auch Lehrkraft ändern.
2 Unterrichtsbeginn
Der Unterricht kann zu jedem beliebigen Datum starten. Beginnt der Unterricht in einem laufenden Monat, wird der Beitrag für die entsprechende Anzahl an Unterrichtseinheiten separat abgebucht. Dabei gelten folgende Beiträge für Einzel-unterricht: 30min – 27€, 45min – 39€, 60min – 52€. Die gebuchte Laufzeit beginnt mit dem darauffolgenden ganzen Monat.
3 Unterrichtszeiten & Ferienregelungen
Mit Vertragsabschluss wird verbindlich Wochentag und Uhrzeit vereinbart. Dieser Termin bleibt von Woche zu Woche gleich. In den Schulferien, an Feiertagen und an Weiberdonnerstag & Rosenmontag findet der Unterricht nicht statt. Die Ferienzeiten und Feiertage wurden bei der Gesamtkalkulation nicht berechnet. Um Zeitaufwand und damit verbundene Kosten zu minimieren, erfolgt die Abbuchung jedoch monatlich in gleichbleibender Höhe.
4 Unterrichtsgebühren & Rabattmöglichkeiten
Jede*r Schüler*in kann eine einmalige Schnupperstunde von 30min für 15€ genießen. Die monatliche Unterrichtsgebühr richtet sich nach der von der/dem Schüler*in gewählten Laufzeit und Länge der wöchentlichen Unterrichtseinheit. Die laufende Unterrichtsgebühr ist als Jahreshonorar kalkuliert und jeden Monat gleichbleibend zu zahlen, unabhängig davon wie viele Unterrichtseinheiten kalendarisch in den entsprechenden Monat fallen. Die Gebühren werden zum 5. eines Monats abgebucht bzw. überwiesen. Durch unsere günstige Kopierlizenz bei der VG-Musikedition ist rechtskonformes Notenkopieren für alle Schüler*innen gewährleistet. Dafür berechnen wir 1,10€/Monat/Schüler*in.
Einzelunterricht
– zzgl. 1,10€/Monat für unsere Noten-Kopierlizenz
Laufzeit | 30 min | 45 min | 60 min |
12 Monate | 78€ / Monat | 114€ / Monat | 152€ / Monat |
6 Monate | 82€ / Monat | 118€ / Monat | 156€ / Monat |
3 Monate | 86€ / Monat | 122€ / Monat | 160€ / Monat |
Gruppenunterricht
– zzgl. 1,10€/Monat für unsere Noten-Kopierlizenz
Laufzeit | 30 min | 45 min |
6 Monate | 52€ / Monat p.P. | 72€ / Monat p.P. |
3 Monate | 56€ / Monat p.P. | 76€ / Monat p.P. |
Schüler*innen, die zwei Verträge abschließen, sowie deren Eltern oder Geschwister erhalten 6 % Rabatt auf den günstigeren Vertrag. Der Rabatt entfällt, sobald nur noch ein Vertrag besteht.
5 Gebührenanpassungen
Um auch weiterhin qualifizierte Lehrkräfte fair bezahlen und unseren Unterricht an die neuesten Entwicklungen anpassen zu können, kann es notwendig werden, die Unterrichtsgebühren an gestiegene Kosten anzupassen. Dazu zählen z.B. höhere Ausgaben für Personal, Raum, Energie und Kosten aufgrund von Inflation, Krisen, Risiken und Gesetzesänderungen. Wir bemühen uns, diese Anpassungen maßvoll und nachvollziehbar zu gestalten.
Die Musikschule Zauberklang ist daher berechtigt, die Unterrichtsgebühren bei Bedarf im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen. Die Erhöhung wird mindestens vier Wochen im Voraus per E-Mail angekündigt.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, sofern die Erhöhung 10 % der zuletzt gültigen Gebühr nicht überschreitet.
Übersteigt die Erhöhung 10 %, steht der/dem Schüler*in ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses ist innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich, per E-Mail an info@zauberklang.de, auszuüben.
6 Unterrichtsausfall & Lehrkräfte
Kann der/die Schüler*in eine Unterrichtsstunde wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem anderen Grund nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz. Kann eine Lehrkraft eine Unterrichtsstunde aus persönlichen Gründen, z.B. einem eigenen Konzert oder aus einem anderen Grund nicht geben, so bietet sie dem/der Schüler*in max. 1 Vorhol- oder Nachholtermin je nach zeitlichen Möglichkeiten an. Krankheitsbedingte Ausfälle der Lehrkraft von bis zu 4 Unterrichts-einheiten pro Kalenderjahr gelten als tolerabel und begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Ersatz. Kann eine Lehrkraft eine Unterrichtsstunde darüber hinaus nicht geben, ist die Musikschule bemüht und berechtigt, je nach aktuellen Kapazitäten eine der folgenden Optionen zu organisieren: a) Die Unterrichtsstunde wird von einer anderen Lehrkraft vertreten. b) Die Unterrichtsstunde kann bei einer anderen Lehrkraft (auch für ein anderes Instrument) genommen werden. c) Die Unterrichtsstunde kann bei unseren regelmäßig angebotenen offenen Stunden für Gruppenunterricht nachgeholt werden. d) Die Lehrkraft bietet einen Nachholtermin an. Bei Beendigung der Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft, ist die Musikschule ebenfalls bemüht und berechtigt, eine neue Lehrkraft zur Übernahme des Unterrichts einzusetzen.
7 Unterrichtsort, Unterrichtsmedium & Aufsichtspflicht
Der Unterricht findet in Präsenz entweder in den Räumen der Musikschule Zauberklang statt, Bergisch Gladbacher Str. 437, 51067 Köln oder nach Vereinbarung mit der Musikschule bei der Lehrkraft (Wohnung/Studio). In Ausnahmefällen, z.B. durch höhere Gewalt oder behördliche Auflagen (starkes Unwetter, Hitze, Pandemie, Quarantäne der Lehrkräfte etc.), ist die Musikschule bemüht und berechtigt, den Unterricht auch als Onlineunterricht durchzuführen, solange die Ausnahmesituation besteht. Auch auf Wunsch des/der Schüler*in kann der Unterricht nach Absprache mit der Lehrkraft online stattfinden. Die Aufsichtspflicht der Musikschule besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt bei Betreten und endet bei Verlassen des Unterrichtsraumes.
§2 Unterrichtskarten
1 Anzahl Unterrichtseinheiten & Unterrichtszeiten
Es können 5 oder 10 Unterrichtseinheiten in der gewünschten Unterrichtslänge (30 / 45 / 60 Minuten) erworben werden. Eine Vertragsbindung besteht nicht. Der Kauf erfolgt als Einmalzahlung auf Rechnung. Die Unterrichtskarten können verschenkt werden. In Schulferien, an Feiertagen von NRW und an Weiberdonnerstag und Rosenmontag findet der Unterricht nicht statt. Die im Rahmen der Unterrichtskarte erworbenen Unterrichtseinheiten können auf zwei verschiedenen Varianten genutzt werden, welche vor Beginn des Unterrichts gewählt werden muss:
a) wöchentliche Unterrichtseinheiten:
Die Unterrichtseinheiten finden wöchentlich statt. Tag und Uhrzeit bleiben dabei wöchentlich gleich und werden für die Schüler*innen fest reserviert.
b) unregelmäßige Unterrichtseinheiten:
Die Termine für die Unterrichtseinheiten kann der/die Schüler*in nach Bedarf mit seiner/ihrer Lehrkraft vereinbaren. Die Lehrkraft reserviert bei diesem Modell keine feste Zeit in ihrem Stundenplan. Sie kann der/dem Schüler*in dementsprechend Termine vor oder nach ihren regelmäßigen Schüler*innen oder bei einer Lücke im Stundenplan zwischendrin einen Termin anbieten.
2 Preise der Unterrichtskarten
Einzelunterricht
30 min | 45 min | 60 min | |
5er Karte | 149€ | 224€ | 289€ |
10er Karte | 272€ | 411€ | 543€ |
Gruppenunterricht
30 min | 45 min | |
5er Karte | 129€ p.P. | 204€ p.P. |
10er Karte | 252€ p.P. | 391€ p.P. |
3 Unterrichtsausfall
a) wöchentliche Unterrichtseinheiten:
Unterrichtseinheiten, die von Schülerseite nicht wahrgenommen werden, können nicht nachgeholt werden und gelten als gegeben. Diese Einheiten werden vom Kontingent der Unterrichtskarten abgezogen. Unterrichtseinheiten, die Seitens der Musikschule bzw. der Lehrkraft ausfallen, werden nicht vom Kontingent abgezogen.
b) unregelmäßige Unterrichtseinheiten:
Unterrichtseinheiten können bis zu 36 Stunden vor einem mit der Musikschule vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Dafür ist eine schriftliche Nachricht an info@zauberklang.de und eine Benachrichtigung der Lehrkraft erforderlich. In diesem Fall werden keine Einheiten vom Kontingent abgezogen. Unterrichtseinheiten, die weniger als 36 Stunden vor einem mit der Musikschule vereinbarten Termin abgesagt werden oder nicht wahrgenommen werden, werden als gegeben verbucht und vom Kontingent der Unterrichtskarte abgezogen.
Die Musikschule ist bemüht und berechtigt, den Unterricht von anderen Lehrkräften, sollte die eigentlichen Lehrkraft aufgrund von Krankheit, Tourneen oder ähnlichem nicht unterrichten können, durchführen zu lassen. Ebenfalls ist die Musikschule bei Beendigung der Zusammenarbeit mit einer Lehrkraft bemüht und berechtigt, eine neue Lehrkraft zur Übernahme des Unterrichts zu stellen.
4 Unterrichtsort, Unterrichtsmedium & Aufsichtspflicht
Der Unterricht findet in Präsenz entweder in den Räumen der Musikschule Zauberklang statt, Bergisch Gladbacher Str. 437, 51067 Köln oder nach Vereinbarung mit der Musikschule bei der Lehrkraft (Wohnung/Studio). In Ausnahmefällen, z.B. durch höhere Gewalt oder behördliche Auflagen (starkes Unwetter, Hitze, Pandemie, Quarantäne der Lehrkräfte etc.), ist die Musikschule bemüht und berechtigt, den Unterricht auch als Onlineunterricht durchzuführen, solange die Ausnahmesituation besteht. Auch auf Wunsch des/der Schüler*in kann der Unterricht nach Absprache mit der Lehrkraft online stattfinden. Die Aufsichtspflicht der Musikschule besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt bei Betreten und endet bei Verlassen des Unterrichtsraumes.
§3 Fortlaufende Kurse
1 Kursgebühr
Die Höhe der Gebühr variiert je nach Kurs und ist jeweils bei der Onlinebuchung ersichtlich. Die Gebühr ist als Jahreshonorar berechnet und jeden Monat gleichbleibend zu zahlen.
2 Ferienregelung & Kursausfall
An den Feiertagen und in den Ferien von NRW und an Weiberdonnerstag und Rosenmontag finden keine Kurse statt. Kann ein Kurstermin wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem anderen Grund von Seiten der Familie nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz.
Kann ein Kurstermin von Seiten der Kursleitung nicht gegeben werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz. Ist die Kursleitung länger als 4 Wochen verhindert und kann nicht durch eine andere Lehrkraft vertreten werden, erfolgt automatisch eine monatsweise Erstattung der gezahlten Beiträge ab dem 5. Kurstermin.
3 Kündigung
Eine Kündigung ist mit 14 Tagen Frist zum Ende des Buchungsmonats möglich. Zu ihrer Wirksamkeit ist die Kündigung online über Kutego oder per Email an info@zauberklang.de erforderlich.
§4 Blockkurse
1 Kursgebühr
Die Höhe der Gebühr variiert je nach Kurs und ist jeweils bei der Onlinebuchung ersichtlich. Die Gebühr wird einmalig vor Kursbeginn zum jeweils genannten Fälligkeitsdatum per Lastschrift eingezogen.
2 Ferienregelung & Kursausfall
Die Anzahl der Kurstermine variieren je nach Blockkurs. Die Kurstermine finden zu vorher festgelegten Terminen statt. Kann ein Kurstermin wegen Krankheit, Urlaub oder aus einem anderen Grund von Seiten der/des Schüler*in / der Familie nicht wahrgenommen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatz. Kann ein Kurstermin von Seiten der Kursleitung nicht gegeben werden, bemühen wir uns je nach aktuellen Möglichkeiten, entweder eine Vertretungslehr-kraft einzusetzen oder zeitnah einen Ersatztermin anzubieten. Ist die Kursleitung länger als 2 Wochen verhindert und kann weder durch eine andere Lehrkraft vertreten werden noch zeitnah Ersatztermine anbieten, erfolgt automatisch eine Er-stattung der gezahlten Beiträge ab dem 3. Kurstermin.
3 Kündigung
Nach der Buchung kann der Blockkurs nicht mehr storniert werden. Sollte ein anderer Schüler oder eine andere Schülerin den Platz übernehmen, erstatten wir der zurücktretenden Familie die Kursgebühr abzüglich 20 % der Gesamtkosten zur Deckung des Verwaltungsaufwands.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages/der gesamten AGB bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform (Brief, Mail). Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages/der gesamten AGB nicht berührt.
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